Für Vermieter: Erstellung der Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter

Jährlich grüßt das Murmeltier: Die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter will jährlich erstellt und dem Mieter zugegangen sein.

Zwar bleibt nach dem Beschluss auf der Eigentümerversammlung bis zur gesetzlich festgelegten Frist meist noch viel Zeit, jedoch nützt es nicht, wenn für die fehlerfreie Erstellung dennoch Zeit und Wissen fehlen.

Was darf eigentlich alles auf den Mieter umgelegt werden? Was haben Sie als Eigentümer selbst zu bezahlen? Hatten Sie einen Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums? Schaffen Sie die Erstellung in der vorgegebenen Frist? Ihr Mieter bemängelt die Abrechnung, doch Sie kennen sich nicht richtig aus?

Wir nehmen Ihnen diese Arbeit gerne ab!

Reichen Sie einfach Ihre Belege bei uns ein, die Sie meist jährlich direkt von Ihrer Hausverwaltung erhalten und wir erstellen nach einem gemeinsamen Gespräch Ihre Betriebskostenabrechnungen, die Sie dann an Ihren Mietern weiterleiten können.

Für diesen Service verlangen wir 25,- Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Haben Sie jährlich mehr als drei Betriebskostenabrechnungen zu erstellen, erhalten Sie von uns ein Sonderangebot.

Fragen Sie heute noch nach einem gemeinsamen Gespräch und schreiben oder rufen Sie uns an!



Für Mieter: Überprüfung der Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters

Was müssen Mieter eigentlich alles für den Betrieb der gemieteten Immobilie bezahlen? Was haben Vermieter zu bezahlen?

Wir überprüfen die Abrechnung Ihres Vermieters gerne auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Reichen Sie einfach Ihre Abrechnung bei uns ein, die Sie von ihrem Vermieter erhalten haben und wir überprüfen die Umlageschlüssel, die Relevanz der einzelnen Positionen und deren Beträge.

Für diesen Service verlangen wir 25,- Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Fragen Sie heute noch nach einem gemeinsamen Gespräch und schreiben oder rufen Sie uns an!